Verknüpfung mit einem vorhandenen Fall

Die Behörde kann konfigurieren, ob die Option zum Hinzufügen oder Übertragen eines Antrags zu einem vorhandenen Fall für Antragssachbearbeiter und Berechtigungssachbearbeiter zur Verfügung stehen soll. Darüber hinaus steht der Behörde eine Reihe von Optionen zum Konfigurieren von Falllisten zur Verfügung. So kann die Behörde beispielsweise die Falllisten so filtern, dass nur offene integrierte Fälle des Typs "Einkommensunterstützung" angezeigt werden.