Definieren von Anträgen

Behörden können für ihre Antragssachbearbeiter einen oder mehrere verfügbare Anträge vorsehen, z. B. Anträge auf Einkommensunterstützung, Arbeitslosenunterstützung usw. Die Behörde kann festlegen, dass mehrere Anträge verfügbar sein sollen. Der Antragsprozess in CCI besteht aus mehreren Teilprozessen. CCI bietet die Möglichkeit, eine Reihe dieser Teilprozesse zu konfigurieren, um den Anforderungen der Behörde zu begegnen. Im folgenden Abschnitt werden die Konfigurationseinstellungen für Anträge näher beschrieben.