Erstellen eines neuen Falls für einen Antrag

Der Behörde steht eine Reihe von Optionen zur Verfügung, um Anträge einzureichen und mit neuen Fällen zu verknüpfen. Die Optionen werden in der folgenden Tabelle beschrieben.

Tabelle 1. Konfigurationen für die Erstellung von Anträgen und Fällen
Konfiguration Anwendungsbeispiel
Ein Antrag für ein Programm; es wird ein Fall erstellt. Ein Kunde beantragt bei einer Behörde persönlich Kinderbetreuungsdienste über einen einzigen Antrag im Rahmen eines einzigen Programms.
Ein Antrag für mehrere Programme; es wird ein Fall erstellt. Ein Kunde beantragt bei einer Behörde persönlich Einkommensunterstützung. Die Behörde verfügt über mehrere Einkommensunterstützungsprogramme und es wird ein Fall für alle in dem Antrag beantragten Programme erstellt.
Ein Antrag für mehrere Programme; es werden mehrere Fälle erstellt. Ein Kunde beantragt bei einer Behörde persönlich Einkommensunterstützung, wobei die Behörde über ein Antragsformular für mehrere Programme verfügt (z. B. für Lebensmittelunterstützung, Bargeldunterstützung und medizinische Unterstützung). Jedes Programm wird im Rahmen eines separaten Falls verwaltet.
Mehrere Anträge für mehrere Programme; es werden mehrere Fälle erstellt. Ein Kunde beantragt bei einer Behörde persönlich Einkommensunterstützung und Kinderbetreuungsdienste. Dazu muss der Kunde je ein Antragsformular ausfüllen. Ein Fall wird für den Antrag auf Kinderbetreuungsdienste erstellt und ein oder mehrere Fälle werden für den Antrag auf Einkommensunterstützung erstellt.

Die Behörde kann zudem konfigurieren, wann der integrierte Fall für Antrags- und Berechtigungssachbearbeiter der Behörde sichtbar sein soll. Alle erforderlichen Funktionen zum Bearbeiten des Antrags sind im Antrag selbst verfügbar. Es empfiehlt sich daher, den integrierten Fall dann sichtbar zu machen, wenn über mindestens eines der Programme des Antrags entschieden wurde. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Verwaltung der weiterführenden Anspruchsberechtigung von Kunden. Die Behörde kann die Suche nach Fällen und Listen jedoch nicht so konfigurieren, dass neue integrierte Fälle angezeigt werden, bevor über den Antrag entschieden wurde (falls die Behörde ihren Antrags- und Berechtigungssachbearbeitern bereits in einer früheren Phase des Antragslebenszyklus den Zugriff auf die Fälle ermöglichen möchte, z. B. unmittelbar nach dem Einreichen des Antrags).