Benachrichtigen des Kunden über den Anspruchsberechtigungsbeschluss

CCI ermöglicht Behörden die Konfiguration einer Benachrichtigung zum Anspruchsberechtigungsbeschluss. In dieser Benachrichtigung können die Antragsteller über die genehmigten Programme, die genehmigten Leistungsbeträge, die Bedingungen oder einen negativen Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Die Benachrichtigung wird zugestellt, sobald der Status des Antrags auf "Entschieden" gesetzt ist.