Einreichen eines Antrags auf elektronischem Weg

Die Behörde kann das System so konfigurieren, dass online eingereichte Anträge zur Bearbeitung direkt an CCI weitergeleitet werden. Das System kann ferner so konfiguriert werden, dass Anträge an den Antragssachbearbeiter oder an ein Gruppenpostfach weitergeleitet werden, falls eine weiterführende Bearbeitung erforderlich ist. Bei bestimmten Programmen, z. B. der Arbeitslosenversicherung, sollte der Großteil der Online-Anträge nach Möglichkeit automatisch, d. h. ohne Einbeziehung eines Sachbearbeiters bearbeitet werden. Wenn der Antrag vom Kunden fehlerfrei und vollständig ausgefüllt wurde, kann der Antrag automatisch bearbeitet werden. Bei anderen Programmen wiederum ist grundsätzlich die Einbeziehung eines Antragssachbearbeiters erforderlich, um zusätzliche Informationen zum Antrag zu prüfen und zu erfassen, z. B. im Rahmen der Lebensmittelunterstützung.