Einreichen eines Antrags

Damit der Antrag bei der Behörde registriert wird, muss er eingereicht werden. Der eingereichte Antrag ist der offizielle Beleg dafür, dass der Kunde die jeweiligen Programme beantragt hat. In den meisten Behörden muss der Kunde bei der Einreichung des Antrags bestimmten behördlich festgelegten Rechten und Pflichten zustimmen und bestätigen, dass die gemachten Angaben richtig und wahrheitsgemäß sind. Datenangaben, die nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen, können den Tatbestand des Betrugs begründen.

Viele Behörden bieten ihren Kunden unterschiedliche Kanäle für die Einreichung von Anträgen für Programme an. CCI unterstützt die folgenden Kanäle der Antragseinreichung: