Fristgerechtes Bearbeiten von Anträgen

Die meisten Behörden geben bestimmte Fristen vor, in deren Rahmen Anträge für den Bezug von Leistungen zu bearbeiten sind. Bei Anträgen auf Lebensmittelunterstützung dürfen beispielsweise maximal 30 Tage zwischen Einreichung und Genehmigung liegen. CCI bietet Behörden die Möglichkeit, Bearbeitungsfristen für die Programme eines Antrags zu konfigurieren. Die Zeitgeber für einen Antrag starten, sobald der Antrag eingereicht wurde.