Übertragen eines Antrags an einen vorhandenen Fall

Wenn ein mit dem Antrag verknüpfter Kunde bereits als registrierte Person im System vorhanden ist, muss der Antragssachbearbeiter alle vorhandenen integrierten Fälle des Kunden prüfen und entscheiden, ob der neue Antrag an den vorhandenen Fall zu übertragen ist.

Die Option zum Übertragen eines Antrags ist nur dann verfügbar, wenn alle Anwärter entweder mit einer bereits registrierten Person übereinstimmen oder vollständig registriert wurden. Wenn sich der Sachbearbeiter entschließt, den Antrag zu übertragen, wird der Antrag mit dem vorhandenen Fall verknüpft. Zusammen mit dem Antrag werden sämtliche Antragsdaten, einschließlich der Beteiligtendaten und Angaben, übertragen. Die Angaben werden mit dem Status "In Bearbeitung" zu dem vorhandenen Fall hinzugefügt.

Nachdem ein Antrag übertragen wurde, muss der Antragssachbearbeiter die Angaben des vorhandenen Falls manuell mit den Angaben des übertragenen Antrags abgleichen. Offene Fragen im Zusammenhang mit den Angaben, die sich etwa aus widersprüchlichen Angaben ergeben, können nach der Übertragung vom Berater identifiziert und im Angabenarbeitsbereich für den Antrag markiert werden (siehe Verwalten von Antragsangaben).

Der Antragssachbearbeiter kann eine Übertragung wieder rückgängig machen, falls er versehentlich einen Antrag an einen vorhandenen Fall übertragen haben sollte. Dadurch wird die Verknüpfung zwischen dem Antrag und dem vorhandenen Fall aufgehoben und der Antrag wird wieder mit dem neuen integrierten Fall verknüpft, der ursprünglich bei Einreichung des Antrags erstellt wurde. Weitere Informationen zum Anlegen eines Falls für einen Antrag enthält Anlegen eines Falls für einen Antrag.