Identifizieren von Kunden

Wenn ein Kunde auf eine Behörde zukommt, prüft der Antragssachbearbeiter zunächst, ob es sich um einen bestehenden Kunden der Behörde handelt. Ist der Kunde neu, kann der Sachbearbeiter ihn registrieren und mit dem Prüfungsverfahren fortfahren. Wenn der Kunde zunächst anonym bleiben möchte, kann der Sachbearbeiter auch ohne Registrierung eine Triage, ein Lebensereignis oder eine Prüfung durchführen. Weitere Informationen enthält Identifizieren von Kunden.