Überweisen eines Kunden für die Nutzung externer Dienste

Bei einer Überweisung handelt es sich um eine E-Mail an einen externen Anbieter oder eine externe Behörde, die den Empfänger darüber informiert, dass ein Kunde die Dienste oder Leistungen des Anbieters bzw. der Behörde benötigt. Der Sachbearbeiter kann in jeder Phase des Prüfungsverfahrens eine Überweisung für extern angebotene Dienste oder Programme erstellen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Sachbearbeiter im Zuge der Antragstellung oder Prüfung zu dem Schluss kommt, dass ein bestimmter Dienst oder ein bestimmtes Programm für den Kunden von Vorteil wären. An einigen Stellen des Prozesses gibt das System auch Empfehlungen für bestimmte Dienste oder Programme aus und stützt sich dabei auf die vom Kunden bereitgestellten Informationen (z. B. Triage und/oder Lebensereignis). Der Sachbearbeiter hat dann die Möglichkeit, Überweisungen für die extern angebotenen empfohlenen Dienste und Programme zu erstellen. Weitere Informationen enthält Überweisen von Kunden an externe Behörden und Dienstleister.