Konfigurierbares Prüfungsverfahren

CCI ermöglicht Behörden die individuelle Anpassung des Prüfungsverfahrens auf interne Belange. So kann eine Behörde beispielsweise die Schritte "Triage", "Prüfung", "Antrag", "Lebensereignisse" und "Überweisungen" in ihr Prüfungsverfahren aufnehmen. Für eine andere Behörde wiederum kann der Schritt "Antrag" ausreichend sein. Weitere Informationen enthält Definieren des Prüfungsverfahrens.