Prüfungsverfahren für bedarfsorientierte und schutzorientierte Programme

Prüfungsverfahren sind von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Große Unterschiede gibt es insbesondere zwischen den Prüfungsverfahren für bedarfsorientierte Programme, etwa für den Bezug von Bargeld- oder Arbeitslosenunterstützung, und den Prüfungsverfahren für schutzorientierte Programme, wie z. B. die Kinderfürsorge. Bei bedarfsorientierten Programmen muss der Kunde in der Regel ein Antragsformular ausfüllen und die Behörde entscheidet anschließend anhand der im Antrag gemachten Angaben über die Anspruchsberechtigung für das jeweilige Programm. Das Prüfungsverfahren kann folgende Elemente beinhalten:

Bei schutzorientierten Programmen wird der Prozess durch eine Meldung über eine Misshandlung oder Vernachlässigung ausgelöst. Die Behörde kann daraufhin Untersuchungen diesbezüglich anstellen und sie ergreift Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Kunde sich in Sicherheit befindet und nicht der Gefahr weiterer Misshandlungen oder Vernachlässigung ausgesetzt ist. Das Prüfungsverfahren kann folgende Elemente beinhalten:

CCI konzentriert sich in erster Linie auf Prüfungsverfahren für bedarfsorientierte Programme. Folgende Schritte für Prüfungsverfahren werden unterstützt:

CCI ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen Behörden für bedarfsorientierte und Behörden für schutzorientierte Programme, indem Überweisungen an externe Behörden unterstützt werden, z. B. eine Überweisung an eine Kinderfürsorge-Organisation im Rahmen eines bedarfsorientierten Programms. Im Rahmen der Cúram Child Services (CCS) bietet Cúram ein Prüfungsverfahren für schutzorientierte Programme an. Weitere Informationen enthält das Handbuch zu Cúram Child Welfare.