Beantragen von Programmen anhand von Prüfungsergebnissen

Das System kann für die Bereitstellung von Informationen zu Regierungsprogrammen konfiguriert werden, für die der Kunde möglicherweise anspruchsberechtigt ist. Darüber hinaus werden auch Informationen zu denjenigen Programmen angezeigt, für die keine Anspruchsberechtigung festgestellt werden konnte. Innerhalb der Prüfungsergebnisse kann der Sachbearbeiter eine Liste der intern und der extern verfügbaren Programme anzeigen.

In Abhängigkeit von den Prüfungsergebnissen kann der Sachbearbeiter entweder einen Antrag stellen oder eine Überweisung für eine Vielzahl von Regierungsprogrammen erstellen. Für die in der eigenen Behörde verfügbaren Programme kann der Sachbearbeiter direkt zur Antragstellung übergehen. Für Programme, die von einer externen Behörde angeboten werden, kann der Sachbearbeiter im Namen des Kunden eine Überweisung erstellen. CCI bietet die Möglichkeit, Überweisungen an eine externe Behörde anhand der Prüfungsergebnisse unter Verwendung eines zweistufigen Assistentenprozesses zu erstellen. Weitere Informationen zum Überweisungsprozess enthält Überweisen von Kunden an externe Behörden und Dienstleister.