Prüfen von Kunden auf potenzielle Anspruchsberechtigung

CCI bietet dem Antragssachbearbeiter die Möglichkeit, flexibel in unterschiedlichen Bereichen der Anwendung eine Prüfung für einen Kunden durchzuführen. Der Antragssachbearbeiter kann die Anspruchsberechtigungsprüfung beispielsweise auf der Seite mit den Triage-Empfehlungen durchführen. Alternativ kann die Triage auch übersprungen und die Anspruchsberechtigungsprüfung sofort angestoßen werden. Die Anspruchsberechtigungsprüfung ist ein optionaler Schritt, den der Antragssachbearbeiter entweder ganz überspringen kann oder auf den er im weiteren Verlauf des Prozesses zurückkommen kann. Bei Anträgen, die über das Online-Portal oder auf dem Postweg bei der Behörde eingehen, wird der Antragssachbearbeiter in der Regel keine Anspruchsberechtigungsprüfung durchführen, da der Kunde ja bereits die Entscheidung getroffen hat, einen Antrag zu stellen.