Überweisen von Kunden an Sozialdienstleister

Basierend auf dem Prinzip der zentralen Anlaufstelle kann der Sachbearbeiter Kunden auch an Sozialdienstleister überweisen, die ihnen bei der Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse behilflich sein könnten. Manchmal bietet die Behörde selbst kein geeignetes Programm für den Kunden an, oder der Kunde ist für ein vorhandenes Programm nicht anspruchsberechtigt. In dem Fall kann der Sachbearbeiter den Kunden an einen Dienstleister überweisen, der ihm möglicherweise weiterhelfen kann.

Der Sachbearbeiter kann die Überweisung an einen Sozialdienstleister basierend auf den Triage-Ergebnissen für den Kunden erstellen. Bei der Überweisung handelt es sich um ein einfaches Formular, in dem die Informationen zum Anbieter sowie die verfügbaren Kontaktinformationen zum Kunden bereits eingetragen sind. Die Namensfelder des Formulars können bearbeitet werden, um die spätere Eintragung des Namens zu erleichtern, etwa wenn die Überweisung zunächst anonym erstellt wurde und der Kunde sich dann doch dazu entschließt, seinen Namen anzugeben. Der Sachbearbeiter hat die Möglichkeit, noch nicht zugestellte Überweisungen an Sozialdienstleister zu senden, zu bearbeiten oder zu löschen. Entscheidet er sich für das Senden der Überweisung, wird dem Anbieter die Überweisung per E-Mail zugestellt.