Bereitstellen einer Anhörungsabschrift

Eine Voraussetzung für Widersprüche des Typs "Gerichtliche Überprüfung" ist die Bereitstellung einer Abschrift der Anhörung. Dabei geht es um die Abschrift der Anhörung für einen früheren Widerspruchsfall. Anhörungsabschriften werden nur bei gerichtlichen Überprüfungen angefertigt, die über die erste Ebene des Widerspruchsverfahrens hinausgehen. Schließlich muss eine Anhörung stattgefunden haben, damit überhaupt eine Abschrift vorhanden ist. Des Weiteren muss die frühere Anhörung entweder in Verbindung mit einem Widerspruch des Typs "Anhörungsfall" oder "Anhörungsprüfung" erfolgt sein.