Lebenszyklus gerichtlicher Überprüfungen

Die Verarbeitung gerichtlicher Überprüfungen erfolgt außerhalb des Systems. Es finden keine Anhörungen statt, und die Entscheidung wird außerhalb der Organisation gefällt, sodass sie auch nicht im System genehmigt werden muss.

Der Lebenszyklus gerichtlicher Überprüfungen umschließt die Schritte, die zur Erfassung der betreffenden Details ausgeführt werden. Die erste Phase ist die Erstellung der gerichtlichen Überprüfung. Im Rahmen dieser Erstellung wird bei Gericht ein Antrag eingereicht. Handelt es sich beim Antragsteller nicht um die Organisation, wird eine Abschrift der ursprünglichen Anhörung entweder automatisch oder auf Antrag an den bzw. die Antragsteller weitergeleitet.

Jedwede Entscheidung bezüglich der gerichtlichen Überprüfung wird im System erfasst. Der ursprüngliche Eigentümer des widersprochenen Postens wird angewiesen, die Entscheidung zu implementieren. Der gerichtliche Überprüfungsfall wird daraufhin abgeschlossen.

Eine gerichtliche Überprüfung kann während der Verarbeitung jederzeit abgebrochen werden.