Erfassen der Entscheidung einer gerichtlichen Überprüfung

Nach der gerichtlichen Überprüfung gibt der jeweilige Falleigentümer die Entscheidung zur gerichtlichen Überprüfung ein und fügt dem Datensatz die entsprechenden Entscheidungsdokumente bei. Im Gegensatz zu Entscheidungen, die zu anderen Widerspruchstypen getroffen werden, wird die Entscheidung bei einer gerichtlichen Überprüfung automatisch genehmigt. Vor Eingabe der Entscheidung zum gerichtlichen Überprüfungsfall muss der betreffende Falleigentümer für jeden widersprochenen Posten, der bei der gerichtlichen Überprüfung berücksichtigt wurde, eine Entscheidung oder eine Lösung eingeben. Auf Grundlage einer Kombination der Lösungen, die für die einzelnen widersprochenen Posten eingegeben wurden, wird vom System automatisch die Gesamtentscheidung zur gerichtlichen Überprüfung ermittelt. Damit beginnt der Lebenszyklus der Entscheidung zur gerichtlichen Überprüfung.

Für jeden widersprochenen Posten gibt es vier mögliche Lösungen: "Angenommen", "Einbehalten", "Nicht entschieden" und "Abgelehnt".

Die Lösung "Angenommen" bedeutet, dass der Widerspruch angenommen wurde und die entsprechende Maßnahme zu dem ursprünglichen Posten umgesetzt werden muss. Für die Implementierung der vereinbarten Lösung ist der ursprüngliche Eigentümer zuständig. Die Lösung "Einbehalten" bedeutet, dass der Widerspruch von der Organisation erneut geprüft wird. Die Lösung "Nicht entschieden" bedeutet, dass in Bezug auf den Widerspruch keine Entscheidung getroffen wurde. Die Lösung "Abgelehnt" bedeutet, dass der Widerspruch abgelehnt wurde und die Entscheidung zu dem ursprünglichen Antrag, Produktbereitstellungsfall oder Problemfall aufrechterhalten wird.

Wurde bei der gerichtlichen Überprüfung für jeden widersprochenen Posten eine Lösung eingegeben, wird anhand der Beurteilung der einzelnen Lösungen eine Gesamtentscheidung eingegeben. Ein Entscheidungsdokument, in dem die Details zu den Entscheidungen enthalten sind, wird für die gerichtliche Überprüfung erfasst.

Sobald die gerichtliche Überprüfung erfasst wurde, kann dem betreffenden Fall oder Problem das Entscheidungsdokument als Anhang hinzugefügt werden, wobei entweder eine Datei angehängt oder ein Speicherort und eine Referenz angegeben wird.