Implementieren von Entscheidungen zu gerichtlichen Überprüfungen

Sobald die Entscheidung zu einer gerichtlichen Überprüfung erfasst wurde, muss sie implementiert werden. Der Falleigentümer der gerichtlichen Überprüfung wird mit einer Benachrichtigung informiert, dass für den Widerspruch eine Entscheidung getroffen und genehmigt wurde.

Die jeweiligen Eigentümer der Anträge/Produktbereitstellungsfälle/Problemfälle sind dafür verantwortlich, die im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung getroffenen Entscheidungen zu implementieren. Im System wird eine Aufgabe für die Implementierung der Widerspruchsentscheidung erstellt und den jeweiligen Eigentümern der zugehörigen widersprochenen Posten zugewiesen.

Bei Entscheidungen mit der Lösung "Angenommen" muss der Eigentümer die Entscheidung zu dem abgelehnten Programmantrag, dem Produktbereitstellungsfall oder dem Problemfall überschreiben, damit der Widerspruchsentscheidung entsprochen wird.

Es gibt drei Möglichkeiten zum Überschreiben der ursprünglichen Entscheidung: durch Überschreiben der für den Antrag, Fall oder Problemfall erfassten Angaben, durch Überschreiben der Entscheidung zur Anspruchsberechtigung in dem betreffenden Fall oder gegebenenfalls durch Überschreiben der Zahlungsdetails zu dem Fall. Der Eigentümer kann den vorhandenen Zahlungssatz des Falls mit dem Zahlungssatz überschreiben, der anhand der Angaben ermittelt wurde, die bei der vollendeten Anhörung im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung vorgelegt wurden.

Bei Entscheidungen zu gerichtlichen Überprüfungen mit der Lösung "Abgelehnt", "Einbehalten" oder "Nicht entschieden" muss der Eigentümer die Angaben, die Anspruchsberechtigung oder die Zahlungsdetails nicht überschreiben, da Entscheidung über den ursprünglichen Posten, gegen den Widerspruch eingelegt wurde, beibehalten wird. Wenn bei der gerichtlichen Überprüfung dagegen die Lösung "Einbehalten" getroffen wurde, werden der Eigentümer der gerichtlichen Überprüfung und der Eigentümer des ursprünglichen Postens, gegen den Widerspruch eingelegt wurde, mit einer Benachrichtigung informiert, dass zur erneuten Behandlung des Falls ein neuer Widerspruch erstellt werden muss.

Sobald die Entscheidungslösung für den widersprochenen Posten implementiert wurde, ist das Widerspruchsverfahren der gerichtlichen Überprüfung vollendet.