Dritte

Bei einem Dritten handelt es sich um einen anderen Beteiligten als den Beschwerdeführer oder den Beschwerdegegner, der bei einem Widerspruch des Typs "Anhörungsfall" mitwirkt. Beispielsweise kann ein Arbeitgeber als Dritter bei einem Widerspruch des Typs "Anhörungsfall" erfasst werden. Die Organisation kann entscheiden, dass der Hauptbeteiligte aufgrund einer Diskrepanz zwischen dessen und den vom Arbeitergeber vorgelegten Angaben nicht anspruchsberechtigt ist. Wenn der Hauptbeteiligte Widerspruch gegen die Entscheidung einlegt, wird er als Beschwerdeführer erfasst. Die Organisation wird als Beschwerdegegner erfasst und der Arbeitgeber als Dritter. Als Dritter kommt jeder Beteiligtentyp infrage, z. B. Arbeitgeber, Informationsanbieter oder Dienstleister.

Dritte müssen nicht an Anhörungen teilnehmen, die für einen Widerspruch des Typs "Anhörungsfall" geplant sind. Wenn der Dritte nicht an der Anhörung teilnimmt, wird er über das Ergebnis der Anhörung informiert. Dritte können Anhörungsfällen zu Widersprüchen hinzugefügt und daraus entfernt werden. Wenn ein Dritter aus einem Widerspruch des Typs "Anhörungsfall" mit einer geplanten Anhörung entfernt wird, wird er darüber informiert, dass er nicht mehr an der Anhörung teilnehmen muss.