Eigentümer der Anhörungsprüfung

Der Anhörungsprüfungseigentümer ist der Benutzer, der die Anhörungsprüfung erstellt. Dabei handelt es sich um den Fallbearbeiter, der den ersten Anhörungsantrag zu einem Widerspruch erstellt. Neben der Erstellung der Anhörungsprüfung pflegt der Anhörungsprüfungseigentümer die Informationen zur Anhörungsprüfung, z. B. Erklärungen, Anträge auf Abschriften und Ereignisse.

Der Anhörungsprüfungseigentümer ist für die Verwaltung der Anhörungsdetails für den Anhörungsfall zuständig, wenn der Anhörungsprüfung kein Anhörungsbearbeiter zugewiesen ist.