Eingeben eines festen Abzugsbetrags

Für alle Abzüge (d. h. für alle Abzugskategorien) kann ein fester Abzug eingegeben werden. Dabei handelt es sich um den festgelegten Geldbetrag, der von einer Leistungszahlung abgezogen wird. Beispielsweise "20 EUR". Der Standardwert für diesen Betrag wird aus dem Abzugstyp übernommen, der im Rahmen der Abzugsadministration konfiguriert wurde. Der Betrag kann später vom Benutzer geändert werden.

Der angegebene Betrag darf weder den maximalen Abzugsbetrag überschreiten noch den minimalen Abzugsbetrag unterschreiten (beide Beträge wurden während der Systemadministration für den Abzugstyp konfiguriert.) Wenn beispielsweise der Maximalbetrag mit "50" angegeben wurde, kann kein höherer Betrag eingegeben werden.

Im Rahmen der für den festen Betrag erforderlichen Angaben muss auch einer der für diese Leistung infrage kommenden Leistungsempfänger ausgewählt werden. Der feste Betrag wird nur von der Zahlung an diesen Leistungsempfänger abgezogen. Bei dem Leistungsempfänger kann es sich um den Hauptbeteiligten oder eine andere Person, einen Arbeitgeber oder Repräsentanten handeln, der vom Hauptbeteiligten stellvertretend als Leistungsempfänger benannt wurde.

Beispielsweise sind zwei Leistungsempfänger für einen Fall vorhanden: Linda Schmidt und Thomas Schmidt. Linda Schmidt als Hauptbeteiligte erhält die Komponente "Max. Kindergeldbetrag für unterhaltsberechtigtes Kind" in Höhe von 50 EUR. Thomas Schmidt ist der sekundäre Kunde des Falls und erhält die Komponente "Maximale persönliche Leistung" in Höhe von 100 EUR. Für den Fall wird ein Abzug erstellt. Als Leistungsempfänger, von dessen Zahlung der Abzug erfolgt, wird Thomas Schmidt ausgewählt. Bei der Zahlungserstellung für den Fall wird der Abzug in Höhe von 30 EUR verarbeitet und von der Zahlung an Thomas Schmidt abgezogen. Herr Schmidt erhält demzufolge 70 EUR.