Zuweisen eines variablen Abzugs für eine Komponente

Einer bestimmten Fallkomponente kann ein variabler Abzug zugewiesen werden. Dieser gibt an, dass der Benutzer einen Abzug für den Zahlungsanteil ausführen möchte, der für die Komponente ausgestellt wird. So könnten beispielsweise 28 Prozent der Komponente "Maximale persönliche Leistung" vom Gesamtbetrag der Leistungszahlung abgezogen werden. Ist der Abzug einer Komponente zugewiesen, bekommt der Leistungsempfänger, der die mit dieser Komponente verknüpfte Zahlung erhält, einen gekürzten Betrag. Der Abzugsbetrag wird basierend auf einem Prozentsatz der angegebenen Komponente berechnet. Dann wird dieser Betrag von der Zahlung abgezogen, die für die betreffende Komponente ausgegeben wird.

Angenommen, es sind zwei Komponenten mit einem Fall verknüpft: "Maximale persönliche Leistung" in Höhe von 100 EUR und "Max. Kindergeldbetrag für unterhaltsberechtigtes Kind" in Höhe von 50 EUR. Thomas Schmidt erhält die Komponente "Maximale persönliche Leistung", Linda Schmidt erhält die Komponente "Max. Kindergeldbetrag für unterhaltsberechtigtes Kind". Ein variabler Abzug mit einem Satz von 10 Prozent wird der Komponente "Maximale persönliche Leistung" zugewiesen. Bei der Leistungszahlung für diesen Fall wird die Zahlung für Thomas Schmidt um 10 Prozent gekürzt. Herr Schmidt erhält demzufolge 90 EUR. Die Höhe der Zahlung an Linda Schmidt bleibt unverändert.

Es ist möglich, dass für einen Abzug weder eine Komponente noch ein Leistungsempfänger ausgewählt wird. In einem solchen Fall wird der Abzug abhängig von der für den betreffenden Fall vorhandenen Anzahl der Komponenten und Leistungsempfänger verarbeitet. Gibt es nur eine Komponente und einen Leistungsempfänger (also den Hauptbeteiligten), wird der Abzug an der einen vorhandenen Komponente ausgeführt.

Wenn für einen Fall mehrere Leistungsempfänger vorhanden sind, aber keine Komponente oder kein Leistungsempfänger für den Abzug ausgewählt wurde, wird zur Abdeckung des Abzugs von jedem Leistungsempfänger ein bestimmter Prozentsatz genommen. Thomas Schmidt beispielsweise hat Anspruch auf die Komponente "Maximale persönliche Leistung" in Höhe von 100 EUR, Linda Schmidt hat Anspruch auf die Leistung "Max. Kindergeldbetrag für unterhaltsberechtigtes Kind" in Höhe von 10 EUR. Ein variabler Abzug in Höhe von 10 Prozent wird eingesetzt. Die Leistungszahlung für Thomas Schmidt wird um 10 Prozent gekürzt, demzufolge erhält Herr Schmidt 90 EUR. Auch die Zahlung für Linda Schmidt wird um 10 Prozent reduziert, sie erhält also 9 EUR.