Eingeben eines variablen Abzugssatzes

Anstatt einen festen Abzug einzugeben, kann der Abzugsbetrag auch auf einem variablen Satz basieren. Variable Abzüge basieren auf einem Prozentsatz, der von einer Leistungszahlung abgezogen wird.

Der variable Abzug muss entweder einem Leistungsempfänger oder einer Fallkomponente zugewiesen werden. Ist der Abzug einem Leistungsempfänger zugewiesen, wird zur Ermittlung der Höhe des Abzugsbetrags der Prozentsatz auf die Leistungszahlung des Leistungsempfängers angewendet. Ist der Abzug hingegen einer Komponente zugewiesen, wird zur Ermittlung der Höhe des Abzugsbetrags der Prozentsatz auf die für diese Fallkomponente ausbezahlte Leistung angewendet.