Zuweisen eines variablen Abzugs für einen Leistungsempfänger

Ein variabler Abzug kann einem bestimmten Leistungsempfänger des Falls oder allen zugewiesen werden. Zum Beispiel sind Thomas Schmidt und Linda Schmidt Leistungsempfänger eines Falls. Ein variabler Abzug kann Thomas Schmidt, Linda Schmidt oder beiden zugewiesen werden.

Bei Zuweisung eines variablen Abzugs zu einem bestimmten Leistungsempfänger wird der Abzugsprozentsatz auf den Gesamtbetrag der Zahlung an den Leistungsempfänger angewendet. Zum Beispiel wird Thomas Schmidt für einen Fall sowohl die Komponente "Maximale persönliche Leistung" als auch die Komponente "Max. Kindergeldbetrag für unterhaltsberechtigtes Kind" zugewiesen. Außerdem gilt für Thomas Schmidt ein variabler Abzug mit einem Satz von 20 Prozent. Bei der Leistungszahlung für diesen Fall werden die Gesamtzahlungen (für beide Komponenten) für Thomas Schmidt um 20 Prozent gekürzt.

Bei Zuweisung eines variablen Abzugs zu allen Leistungsempfängern wird zur Abdeckung des Abzugs von jedem Leistungsempfänger ein bestimmter Prozentsatz herangezogen. Beispielsweise wird für einen Fall ein variabler Abzug erstellt, aber weder ein Leistungsempfänger noch eine Komponente ausgewählt. Das heißt, der variable Abzugssatz wird auf die Zahlungen für alle Leistungsempfänger verteilt. Thomas Schmidt erhält die Komponente "Maximale persönliche Leistung" in Höhe von 100 EUR, Linda Schmidt erhält die Komponente "Max. Kindergeldbetrag für unterhaltsberechtigtes Kind" in Höhe von 50 EUR. Der Gesamtbetrag der Leistungszahlung beläuft sich auf 150 EUR. Für den Fall liegt ein variabler Abzug mit einem Satz von 20 Prozent vor.

20 Prozent von 150 EUR = 30 EUR

20 Prozent von der Zahlung an Thomas Schmidt = 20 EUR

20 Prozent von der Zahlung an Linda Schmidt = 10 EUR

Demzufolge wird ein Betrag in Höhe von 30 EUR vom Gesamtbetrag der Leistungszahlung abgezogen.