Was ist der Unterschied zwischen dem Fälligkeitsdatum und dem Verarbeitungsdatum?

Alle Finanzanweisungen haben ein Fälligkeitsdatum und ein Verarbeitungsdatum. Das Fälligkeitsdatum ist das Datum, an dem eine Zahlung oder Rechnung laut Planung beim Leistungsempfänger eingehen soll. Beispielsweise entspricht beim elektronischen Zahlungsverkehr das Fälligkeitsdatum dem Datum, an dem die Zahlung gemäß Planung dem Bankkonto des Leistungsempfängers gutgeschrieben wird und von diesem abgehoben werden kann. Bei der Verarbeitung der Finanzkomponente wird das Fälligkeitsdatum mithilfe des Lieferungsschemas des Leistungsempfängers berechnet. Wenn ein Kunde beispielsweise wöchentlich jeden Montag vorschüssig Geld erhält, ist das Fälligkeitsdatum jeweils ein Montag. An diesem Tag ist die Zahlung oder Rechnung fällig.

Das Fälligkeitsdatum darf nicht mit dem tatsächlichen Datum, an dem eine Zahlung an einen Leistungsempfänger ergeht, verwechselt werden; dieses Datum ist das Zahlungsdatum. Grund dafür ist, dass alle Zahlungen oder Rechnungen vor Schluss des Finanzverarbeitungsdatums verarbeitet werden müssen, damit der Leistungsempfänger die Zahlung pünktlich am Fälligkeitsdatum erhält. Das Finanzverarbeitungsdatum für das obengenannte Lieferungsschema etwa schließt an einem Donnerstag. (Dieser Versatzzeitraum ist erforderlich, um sicherstellen zu können, dass das Geld dem Bankkonto des Leistungsempfängers am folgenden Montag gutgeschrieben wird.) Am Mittwoch teilt der Kunde eine Situationsänderung mit, die ab Montag dieser Woche greift. Aufgrund dieser Änderung wird eine Neubewertung ausgeführt und festgestellt, dass der Kunde eine Unterzahlung erhalten hat. Die Unterzahlung erstreckt sich auf den Zeitraum von Montag bis Freitag dieser Woche (da der Kunde wöchentlich vorschüssig Zahlungen erhält). Der Betrag, der dem Kunden zusätzlich zusteht, ist tatsächlich am Montag dieser Woche "fällig". Da dieses Datum jedoch bereits in der Vergangenheit liegt, kann der Kunde die Zahlung nicht rechtzeitig zu diesem Datum erhalten.

Wenn jedoch Änderungen zu einem Zeitpunkt auftreten, zu dem eine Zahlung tatsächlich getätigt werden kann, muss das "Verarbeitungsdatum" bei der Anzeige finanzieller Transaktionen ebenfalls berücksichtigt werden. Bei der Abwicklung von Fällen kann durch das Verarbeitungsdatum ausgeglichen werden, dass ein Fälligkeitsdatum für eine Zahlung nicht eingehalten wurde und aufgrund des Verarbeitungsdatums nicht genügend Zeit vorhanden ist, um das Fälligkeitsdatum noch einhalten zu können. Im oben genannten Beispiel ist das Fälligkeitsdatum Montag, der 13. November, das tatsächliche Verarbeitungsdatum ist jedoch Mittwoch, der 15. November. Dies ist rechtzeitig für die Finanzverarbeitung der Zahlung am folgenden Montag. Das Zahlungsdatum ist Montag, der 20. November.