Die folgenden Informationen werden verwendet, um zu bestimmen, welche Finanzanweisungsposten zu einer Finanzanweisung zusammengefasst werden sollen:
- Finanzanweisungsposten derselben Kategorie können zu einer Finanzanweisung zusammengefasst werden. Wenn etwa Steuern von einer Leistung abgezogen werden, gehören die Anweisungsposten für die Leistung und die Steuer derselben Leistungskategorie an, sodass die zugehörigen Anweisungsposten zusammengefasst und gemeinsam verarbeitet werden können.
- Finanzanweisungen werden für einen einzelnen Leistungsempfänger ausgestellt. Deshalb müssen alle Anweisungsposten für denselben Leistungsempfänger gelten.
- Damit eine Finanzanweisung verarbeitet werden kann, muss allen Anweisungsposten dieselbe Lieferungsmethode und Währung zugrunde liegen.
- Mit dem Abdeckungszeitraum für Finanzanweisungsposten wird bestimmt, welche Finanzanweisungsposten gleichzeitig verarbeitet werden und deshalb zu einer Finanzanweisung zusammengefasst werden können.
- Jeder Finanzanweisungsposten lautet über einen Betrag, wobei es sich entweder um eine Gutschrift oder um eine Lastschrift handelt. Anhand dieses Betrags wird der Gesamtwert einer Finanzanweisung berechnet. Beispielsweise ergibt eine Zahlungsanweisung mit einer Zahlung von 100 Euro und einem Steuerabzug von 10 Euro einen Zahlungsbetrag von 90 Euro.