Einführung

Um Kunden auf effiziente Weise die Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen, stehen verschiedene Sichtungs-, Prüfungs- und Anliegenverfahren zur Verfügung. Mit deren Hilfe kann beim Erstkontakt mit der Behörde ermittelt werden, welche Bedürfnisse ein Kunde hat. Die Sichtungs-, Prüfungs- und Anliegenverfahren werden normalerweise zuerst durchgeführt. Erst danach wird für Kunden und deren Familien ein integrierter Fall erstellt. Mithilfe eines integrierten Falls können alle Bedürfnisse einer anspruchsberechtigten Familie und sämtliche Aktivitäten, die der Erfüllung der Bedürfnisse dienen, von zentraler Stelle aus verwaltet werden. In der Regel wird jeder integrierte Fall dazu verwendet, den Bedarf zu ermitteln und die Bereitstellung der ermittelten Services und Programme zu verwalten.

Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die Verfahren, die den Behörden für die Umsetzung ihrer Sichtungs-, Prüfungs- und Anliegenanforderungen zur Verfügung stehen. Das Kapitel bietet außerdem einen Überblick über die Sichtungs-, Prüfungs- und Anliegenverfahren, die vor Erstellung eines integrierten Falls für einen Kunden durchzuführen sind. Weiterhin wird in diesem Kapitel die Erstellung eines integrierten Falls beschrieben.