Prüfen von Kunden für Programme

Prüfverfahren werden eingesetzt, um die potenzielle Anspruchsberechtigung einer Person für bestimmte Programme festzustellen. Beispiel: Eine Person hat anhand der Antworten auf die Sichtungsfragen möglicherweise Anspruch auf Lebensmittelmarken. Der Unterschied zwischen Sichtung und Prüfung besteht darin, dass durch die Sichtung eine Person zu einer Prüfung für ein Programm weitergeleitet wird. Bei der Sichtung wird nicht festgestellt, ob die Person potenziell anspruchsberechtigt ist. Erst bei der Prüfung wird ermittelt, ob die Person potenziell Anspruch auf eines oder mehrere Programme hat. Geprüft wird beispielsweise hinsichtlich Bargeldunterstützung und Lebensmittelmarken. Eine Person kann entscheiden, ob die Prüfung auf Anspruchsberechtigung direkt im Anschluss an das Sichtungsverfahren der Behörde erfolgen soll oder unabhängig davon.

Während des Prüfverfahrens werden einer Person komplexere Fragen über ihr Leben gestellt, wobei die Antworten im System erfasst und gespeichert werden. Hier werden beispielsweise persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Wohnsituation und familiäre Verhältnisse erfasst. Die aufgezeichneten Antworten werden dann verwendet, um festzustellen, ob die Person potenziell Anspruch auf leistungsorientierte Programme hat und ob sie im System bereits als Kunde der Behörde registriert ist. Auch die erfassten Familienbeziehungen werden automatisch im System abgespeichert.

In Abhängigkeit von der Art der Prüfung werden möglicherweise auch die Antworten auf die komplexeren Fragen erfasst. Diese Fragen können sich beispielsweise auf verfügbare Ressourcen, Einkünfte oder die Haushaltssituation des Kunden beziehen. Wenn alle Prüfungsfragen beantwortet wurden und das Prüfverfahren abgeschlossen ist, ermittelt das System die Programme, auf die die Person potenziell Anspruch hat. Dazu werden auf die Antworten Prüfungsregeln angewendet.

Anhand der Prüfergebnisse kann der Kunde einen Antrag für ein ermitteltes Programm einreichen. Alternativ kann der Kunde aber auch Programme unabhängig vom Sichtungsverfahren beantragen.