Konfigurieren von Fallneubewertungen und Anpassungen

Über verschiedene Einstellungen haben Behörden die Möglichkeit, das Verfahren zur Fallneubewertung und die Verfahren zur Anpassung von Zahlungen zu steuern.

Mit den Fallneubewertungseinstellungen wird festgelegt, ob automatisch Überzahlungsfälle, Unterzahlungsfälle oder Zahlungsberichtigungsfälle erstellt werden sollen, wenn bei der Neubewertung eine Unter- oder Überzahlung entdeckt wird.

Mithilfe der Anpassungseinstellungen können Behörden das Finanzkonto eines Kunden korrigieren, sodass das System nicht versucht, zur Kompensation eine Über- oder Unterzahlung zu generieren. Beispielsweise kann die Behörde über die Anpassungsfunktion auf ausgeführte Zahlungen bezüglich eines Produkts die entsprechenden Steuern anwenden. Wenn für Verbindlichkeiten Anpassungen erforderlich sind und ein Arbeitgeber z. B. monatlich Arbeitgeberbeiträge zahlen muss, hat er einen Monat Zeit für die Begleichung der Rechnung. Veranlasst er die Zahlung nicht innerhalb dieses Monats, werden Gebühren fällig.

Für Produkte, welche die Anwendungsregeln verwenden, stehen zwei weitere Fallneubewertungseinstellungen zur Verfügung: das Neubewertungsintervall und die Datenliste. Die Datenliste ist eine Liste mit Daten, für die die Anspruchs- und Leistungsberechtigung ermittelt werden muss. Dabei kann es sich um eine Musterdatenliste oder eine Ereignisdatenliste handeln.

Das Neubewertungsintervall gilt für Produkte, die eine Musterdatenliste verwenden, wenn sich eine Situationsänderung ergibt. Es wird vom Bewertungsmodul zum Kompilieren der Liste von Datumsangaben verwendet, an denen das Regelmodul zum Erstellen von Fallentscheidungen aufgerufen wird.

Ausführliche Informationen zu diesen Einstellungen enthält das Cúram-Konfigurationshandbuch zur Verwaltung integrierter Fälle.