Zertifizieren von Fallangaben

Bei einer Zertifizierung handelt es sich um die Überprüfung von Fallangaben während eines festgelegten Zeitraums. Bevor beispielsweise eine Leistungszahlung im Krankheitsfall vorgenommen wird, ist als Zertifizierung ggf. ein Attest eines Arztes erforderlich, um die Erkrankung der Person zu überprüfen.

Die Zertifizierung stellt sicher, dass nur zertifizierte Fälle und Zeiträume bezahlt werden. Zertifizierungen sind vorgeschlagene Anspruchsberechtigungszeiträume, die zur Prüfung der Angaben verwendet werden. Wenn z. B. Angaben für einen Zeitraum von sechs Monaten erfasst werden, aber nur drei von sechs Monaten zertifiziert sind, werden die Angaben für die verbleibenden drei Monate bis zu ihrer Zertifizierung nicht validiert.

Eine Standardzertifizierungsanforderung kann für Leistungen als Voraussetzung für die Anspruchsberechtigung für Produktbereitstellungsfälle festgelegt werden. Ist eine Zertifizierung erforderlich, ist der Fall nur während der aktiven Zertifizierungsperiode aktiv. Besteht keine Zertifizierung für den Fall, kann er nicht aktiviert werden. Weitere Informationen zum Festlegen der Standardzertifizierungsanforderungen enthält Konfigurieren von Fallneubewertungen und Anpassungen.

Wichtig: Zertifizierungen werden nur für Fälle des Typs Leistungsproduktbereitstellungsfall gepflegt.