Übermitteln einer Diensterfüllung zur Genehmigung

Nach der Erstellung wird der Service vom Fallbearbeiter zur Genehmigung übermittelt. Wenn ein Service so konfiguriert wurde, dass der Anbieter oder Anbietertyp angegeben werden muss, lässt das System eine Übermittlung des Service erst zu, wenn Anbieter oder Anbietertyp ausgewählt wurden.

Übermittelt der Fall-Supervisor oder ein Fallbearbeiter mit Genehmigungsrechten den Service, werden Services ohne Berechtigungsermittlungsverarbeitung automatisch genehmigt, und der Kunde ist zum Erhalt des Service autorisiert. Für Services mit Verwendung der Produktbereitstellungsverarbeitung zur Ermittlung der Berechtigung wird die Berechtigung des Kunden bei der Übermittlung des Services festgestellt. Besteht die Berechtigung, wird der Service genehmigt, und der Kunde ist zum Erhalt des Service berechtigt. Ist der Kunde nicht berechtigt, wird für den Service der Status "offen" beibehalten, und der Kunde ist nicht zum Erhalt des Service berechtigt.

Für Services, die von einem Fallbearbeiter ohne Genehmigungsberechtigung übermittelt werden, ist die manuelle Genehmigung durch einen Benutzer erforderlich, der über die entsprechende Genehmigungsberechtigung verfügt. Das System weist einem Benutzer mit den erforderlichen Berechtigungen automatisch eine Aufgabe zu. Diese Aufgabe enthält eine Aufforderung für den Benutzer, den Service entweder zu genehmigen oder abzulehnen. Zur Genehmigung übermittelte Services haben den Status "Übermittelt". Beachten Sie, dass Services, für die ein autorisierter Kostensatz angegeben wurde, stets die manuelle Genehmigung eines Supervisors erfordern.