Festlegen des Serviceeigentümers

Der Eigentümer eines Service ist der Benutzer, der für die Überwachung der Beteiligung des Kunden an diesem Service verantwortlich ist. Der Eigentümer eines Service kann der Fallbearbeiter sein, der den Service erstellt hat, oder jeder andere Benutzer im System. Wenn jeder Benutzer Eigentümer eines Service sein kann, weist der Fallbearbeiter, der den Service erstellt hat, den Service manuell entweder sich selbst oder einem anderen Benutzer zu.

Je nachdem, wie der Service konfiguriert wurde, kann die Serviceeigentümerschaft automatisch dem Fallbearbeiter zugewiesen werden, der den Service erstellt hat. In diesem Fall muss der Benutzer keine manuelle Zuweisung vornehmen. Die Konfiguration der Zuweisung der Serviceeigentümerschaft erfolgt im Rahmen der Serviceadministration.