Abschließen eines Service und Aufzeichnen des Ergebnisses

Ein Service wird abgeschlossen, wenn die Bereitstellung an den Kunden erfolgt ist. Beim Serviceabschluss kann die Behörde messen, in welchem Umfang der Service die Bedürfnisse des Kunden erfüllen konnte. Mit dem Serviceabschluss wird zudem angegeben, dass der Service geliefert wurde und dass der Kunde nicht länger am Service teilnehmen wird.

Im Zuge des Serviceabschlusses erfasst der Fallbearbeiter das mit dem Service erzielte Ergebnis. Auf diese Weise können Fallbearbeiter die Fortschritte des Kunden erkennen und entscheiden, ob der Service auch in Zukunft von der Behörde zur Erfüllung der Bedürfnisse des Kunden eingesetzt wird. Ein abgeschlossener Service kann das Ergebnis "Erfolgreich" oder "Nicht erfolgreich" haben. Wenn ein Service nicht erfolgreich war, wird auch der Grund dafür erfasst.