Prüfen der Qualität des Service

Fallbearbeiter können die Qualität des dem Kunden bereitgestellten Services prüfen. Die Dienstbewertung soll Folgendes erfüllen: Sicherstellen, dass der Service die Bedürfnisse des Kunden tatsächlich erfüllt, andere Fallbearbeiter dabei unterstützen, den passenden Anbieter zu finden, und der Behörde bei der Entscheidung helfen, ob ein bestimmter Anbieter auch in Zukunft wieder angefragt wird. Fallbearbeiter können flexibel entscheiden, ob die Dienstbewertung vor oder nach Abschluss des Service durchgeführt werden soll.

Als Teil der Servicebewertung werden die Stärken und Schwächen des Anbieters hinsichtlich einer Vielzahl von Kriterien eingeschätzt. Beispielsweise kann ein Fallbearbeiter den Anbieter eines Beratungsservices hinsichtlich Pünktlichkeit, Ausstattung und Mitarbeiter bewerten. Bei der Bewertung wird vom Fallbearbeiter für jeden Bewertungsbereich (z. B. Pünktlichkeit, Mitarbeiter) ein Wert von 1, 2, 3, 4 oder 5 vergeben. Das System berechnet dann automatisch den Durchschnittswert für alle vom Fallbearbeiter für den Service vergebenen Bewertungen. Der Durchschnittswert kann dann von einem anderen Fallbearbeiter verwendet werden, um eine Entscheidung zu einem Anbieter zu fällen. Oder er wird bei möglichen Diskussionen zur Anbieterqualität im Allgemeinen genutzt.

Die zur Bewertung des Dienstleisters verwendeten Kriterien werden im Rahmen der Konfiguration von Services festgelegt. Weitere Informationen enthält Konfigurieren von Services und Überweisungen.