Anfragen eines Service und Erfassen der Antwort des Anbieters

An Anbieter können Anfragen gestellt werden, um für einen Kunden innerhalb eines festgelegten Zeitraums einen Services anzufordern. Mithilfe von Anfragen vermeiden Fallbearbeiter die Planung von Services, die der gewünschte Anbieter in dem geforderten Zeitraum gar nicht bereitstellen kann. Der Anbieter kann dann auf die Anfrage antworten und angeben, ob der Service bereitgestellt werden kann oder nicht.

Die Behörde kann Anfragen per E-Mail, über das Internet oder telefonisch stellen. Via Internet gesendete Anfragen können Anbieter über ihr Anbieterportalkonto einsehen. Informationen zu Anbieterportalkonten enthält das Handbuch zu Cúram Provider Management. Wenn eine Internetanfrage gestellt wird, wird automatisch eine E-Mail an den Anbieter gesendet, um ihn über die Internetanfrage zu informieren. Per Telefon gestellt Anfragen lassen sich ebenfalls aufzeichnen.

Anbieter können auf die Anfrage antworten, um anzuzeigen, ob sie den Service bereitstellen können oder nicht. Sie können auch einen Kommentar hinzufügen oder weitere Informationen zu der Anfrage anfordern. Antworten auf E-Mail-Anfragen werden per E-Mail gesendet. Der Fallbearbeiter kann daraufhin die Anfrage im System aktualisieren, um die Antwort oder den Kommentar des Anbieters einzuarbeiten. Antworten auf Internetanfragen werden durch das Anbieterportal aufgezeichnet. In diesem Fall wird die Anfrage automatisch vom System aktualisiert. An den Fallbearbeiter, der die Anfrage gestellt hatte, wird eine E-Mail gesendet, um ihn zu informieren, dass der Anbieter auf die Anfrage geantwortet hat.

Auf welche Weise eine Anfrage an einen Anbieter gestellt wird, hängt von zwei Aspekten ab: von der bevorzugten Anfragemethode des Anbieters, die bei der Registrierung des Anbieters eingestellt werden kann, und davon, ob der Anbieter über eine gültige E-Mail-Adresse und ein Anbieterportalkonto verfügt.

Wenn für einen Anbieter eine bevorzugte Anfragemethode festgelegt wurde, ist diese Methode die einzige Methode, die zum Senden der Anfrage verwendet werden kann. Wenn keine bevorzugte Anfragemethode angegeben wurde und der Anbieter über eine gültige und im System erfasste E-Mail-Adresse verfügt, dann können Anfragen an diesen Anbieter nur per E-Mail gesendet werden. Eine Internetanfrage kann nur gesendet werden, wenn der Anbieter über ein Anbieterportalkonto verfügt. Wenn von einem Anbieter im System keine gültige E-Mail-Adresse gespeichert ist oder der Anbieter kein Anbieterportalkonto hat, können nur telefonische Anfragen erfasst werden.

Statistiken werden automatisch bereitgestellt. Darin ist die Zeit hervorgehoben, die ein Anbieter durchschnittlich zum Senden der erstmaligen Antwort auf eine Anfrage benötigt, und der Prozentsatz der Anfragen, die positiv beantwortet wurden. Mithilfe der Statistiken können Fallbearbeiter erkennen, ob sich der Kontakt zu einem bestimmten Anbieter lohnt und wie lange sie möglicherweise auf Antwort warten müssen.