Vornehmen von Änderungen an einem Service

Ein Fallbearbeiter muss aufgrund der Bedürfnisse des Kunden möglicherweise Änderungen an einem Service vornehmen. So kann ein Fallbearbeiter beispielsweise die empfohlenen Einheiten eines Service für einen Kunden von fünf in zehn erhöhen oder kann einen Kundennachweis ändern, der Auswirkungen auf die Berechtigung und die Ansprüche des Kunden hat. Alle an einem Service oder den zur Feststellung der Berechtigung für einen Service verwendeten Nachweisen vorgenommenen Änderungen werden automatisch in den für den Service verwendeten Zahlungsverarbeitungsmechanismus übernommen.

So spiegeln sich beispielsweise alle an der Anzahl der Einheiten, dem Einheitenbetrag, dem genehmigten oder benutzerdefinierten Satz, dem Anfangs- oder Enddatum eines von einem Drittanbieter bereitgestellten Service in den dem Service zugewiesenen Servicegenehmigungspositionen wieder. Jede Änderung am Start- oder Enddatum eines Service, der die Produktbereitstellungsverarbeitung verwendet, führt auch zu Änderungen an dem Produktbereitstellungsfall, der mit dem Service verknüpft ist.

Beachten Sie, dass bei Abbruch eines Service durch den Fallbearbeiter auch alle zugehörigen Dienstautorisierungsposten automatisch abgebrochen werden. Wenn der Service einen zugehörigen Produktbereitstellungsfall hat, dann wird der Produktbereitstellungsfall automatisch geschlossen.