Autorisieren des Kostensatzes des Anbieters

Der autorisierte Kostensatz ist der Geldbetrag, der für jede Einheit des Service bezahlt wird, die der Kunde erhält. Zum Beispiel kann der Satz für eine Beratungssitzung 50 EUR betragen. Der Standardsatz, der einem Anbieter gezahlt wird, wird für jeden Anbieter im Rahmen der Serviceadministration konfiguriert. Dieser Satz kann vom Fallbearbeiter überschrieben werden. Beispielsweise kann ein Fallbearbeiter wünschen, dass einem Anbieter ein höherer Satz gezahlt wird, als im Rahmen der Administration definiert wurde.

Das Autorisieren des Anbietersatzes auf Fallebene erlaubt einem Fallbearbeiter, ggf. den Satz zu überschreiben, der für den Anbieter im Rahmen der Administration definiert wurde. Wenn von einem Fallbearbeiter ein autorisierter Kostensatz angegeben wird, muss der Service manuell durch einen Supervisor genehmigt werden.