Angeben der Pflichteilnahme des Kunden am Service

Kunden können regelmäßig zur Teilnahme an einem Service verpflichtet werden, damit die Bereitstellung von Leistungen fortgesetzt wird. Beispiel: Um weiterhin Bargeldunterstützung zu erhalten, kann ein Kunde zur Teilnahme an Sitzungen zur Berufsberatung verpflichtet werden, die einmal pro Woche für zwei Stunden stattfinden. Nimmt der Kunde nicht teil, können auf die bereitgestellten Leistungen Sanktionen erhoben werden. Der Fallbearbeiter kann die Häufigkeit und die Dauer (in Stunden) angeben, die ein Kunde an dem Service teilnehmen muss.