Zuweisen der Problemeigentümerschaft

In der Anwendung wird eine Beispielstrategie für Problemeigentum bereitgestellt, die bei Bedarf von der Behörde außer Kraft gesetzt werden kann. Bei der Erstellung eines Problems legt das System automatisch den Falleigentümer des Falls, in dem das Problem erstellt wurde, als ersten Eigentümer fest. Das Problemeigentum ist übertragbar. Beim Eigentümer eines Problems kann es sich um einen Benutzer oder eine Organisationsgruppe handeln, z. B. eine Organisationseinheit, eine Position oder ein Gruppenpostfach. Wenn als Problemeigentümer eine Organisationseinheit, ein Gruppenpostfach oder eine Position festgelegt wird, kann jeder Benutzer, der Mitglied dieser Organisationsgruppe ist, das Problem weiterbearbeiten. Die Behörde kann aber gemäß ihrer speziellen Anforderungen eine eigene Strategie für die Problemeigentümerschaft konfigurieren. Weitere Informationen zum Konfigurieren der Problemeigentümerschaft enthält Konfigurieren der Problemeigentümerschaft.