Anzahl der Plätze

In manchen Fällen kann ein Vertrag von einer Behörde und ihren externen Serviceanbietern benutzt werden, um für die Anzahl der Kunden, die der Anbieter betreuen darf, eine offizielle Beschränkung festzulegen. Das kann möglicherweise für beide Parteien von Nutzen sein. Es kann einer Behörde mehr Sicherheit geben, dass ein Anbieter in der Lage sein wird, die vertraglich zugesicherte Anzahl von Kunden unterzubringen. So wird sichergestellt, dass Kunden immer die Möglichkeit haben, Dienstleistungen zu erhalten. Aus Sicht des Anbieters kann ihm das bei der Verwaltung seiner Kapazitäten helfen, insbesondere wenn er auch Kunden von anderen Quellen überwiesen bekommt.

CPM ermöglicht Ressourcenmanagern, in einem Vertrag eine Platzbeschränkung vorzusehen, mit der die Anzahl der vom Anbieter für von der Behörde autorisierte Kunden und die im Vertrag abgedeckten Dienstleistungen festgelegt wird. Dieses Element kann für Anbieter von Unterbringungsdiensten angegeben werden.

Beispiel: Die Tagesstätte "Spiel und Spaß" schließt einen Vertrag mit der Behörde über die Erbringung von Tagespflege für Kleinkinder mit einer Platzbeschränkung von 10 Plätzen ab. Dadurch werden 10 der 20 Plätze der Tagesstätte ausschließlich für Kunden der Behörde reserviert. Die Behörde kann die genutzten Plätze vor der Autorisierung einer Unterbringung überprüfen und entscheiden, ob sie den Kunden in die Tagesstätte "Spiel und Spaß" sendet.