Anbieter

Anbietergruppen können im Namen von der Gruppe zugehörigen Anbietern Verträge abschließen. Der Gruppe angeschlossene Anbieter müssen dann Dienstleistungen gemäß den Vertragsbedingungen erbringen, die die Anbietergruppe mit der Behörde vereinbart hat. Anbietergruppen können mit der Behörde Pauschal- oder Nutzungsverträge abschließen. Bei diesen Verträgen müssen Anbieter, die durch die Vertragsbedingungen gebunden sein sollen, in den Vertrag aufgenommen werden.