Hinzufügen von Interventionsplanposten und benutzerdefinierten Interventionsplanposten zu einem Unterziel

Wenn ein Interventionsplanposten oder ein benutzerdefinierter Interventionsplanposten einem Unterziel hinzugefügt wird, kann der Fallbearbeiter einen Anbietertyp oder einen Anbieter für den Planposten festlegen, um entweder einen bestimmten Anbieter oder einen Anbietertyp anzugeben, von dem der Beteiligte für den Erhalt des Dienstes autorisiert wird.

Der Fallbearbeiter muss die Anzahl der Einheiten festlegen, die für den Planposten autorisiert sind, und er kann auch einen autorisierten Satz für den Planposten sowie das Intervall, in dem das mit dem Planposten verknüpfte Dienstangebot auftreten muss, festlegen. Der Fallbearbeiter kann den Planposten auch umbenennen.

Wenn Sie den Planposten erstellen, kann der Fallbearbeiter auch Überweisungsdetails zusammen mit einem Überweisungsanhang erfassen, wenn einer vorhanden ist. Der Fallbearbeiter kann für den Planposten auch einen Leistungsempfänger auswählen, mit dem der Zahlungsempfänger für alle Zahlungen festgelegt wird, die aufgrund der Lieferung des Dienstes an den Teilnehmer erfolgen.

Wenn ein Interventionsplan Interventionsplanposten oder benutzerdefinierte Interventionsplanposten enthält, sind die folgenden Informationen im Interventionsplanvertrag enthalten, falls sie verfügbar sind: Anbieter oder Anbietertyp, autorisierte Einheiten, insgesamt autorisierte Einheiten, autorisierter Satz und Intervall.