Guter Grund

Ein guter Grund ist eine überzeugende Begründung dafür, warum ein Planbeteiligter das erwartete Ergebnis eines Planpostens nicht erreicht hat, z. B. "Bescheinigte Krankheit". Dies kann im Zusammenhang mit der Anwendung von Sanktionen wichtig sein, wenn ein Planposten nicht zufriedenstellend vollendet wurde.

Beachten Sie, dass ein guter Grund für die Planpostenkonfiguration nicht zwingend erforderlich ist.