Zentrale Anlaufstelle

Das Prinzip der zentralen Anlaufstelle bietet Kunden einen universellen Zugang zu Sozialleistungen und Regierungsprogrammen. Dadurch können Kunden sich mit ihrem spezifischen Anliegen gezielt an eine Organisation wenden, anstatt bei der Organisation pauschal Programme oder Leistungen zu beantragen, auf die sie ihrer Meinung nach Anspruch haben. Durch das Prinzip der zentralen Anlaufstelle können Bearbeiter die Bedürfnisse des Kunden im Vorfeld ermitteln und die bestmögliche weitere Vorgehensweise für den Kunden identifizieren. So kann es z. B. sinnvoll sein, den Kunden an eine externe Behörde oder einen externen Sozialserviceanbieter zu überweisen, die Anspruchsberechtigung des Kunden zu prüfen oder aber einen Antrag für den Bezug eines Programms zu stellen. Das Prinzip der zentralen Anlaufstelle umfasst auch das PKR-Konzept (PKR = Priorität, Komplexität und Risiko), das es einer Organisation ermöglicht, eine differenzierte und auf die individuelle Situation des Kunden zugeschnittene Vorgehensweise zu erarbeiten. Wenn ein Kunde beispielsweise obdachlos ist und dringend Lebensmittel und eine Unterkunft benötigt, kann die Organisation den Antrag dieses Kunden bevorzugt behandeln, um eine beschleunigte Bearbeitung veranlassen, und einen Fachexperten für die Betreuung dieses Kunden abstellen.

Cúram Intake bietet einen flexiblen Ansatz für den Anliegenprozess, da es keine strikte Vorgehensweise gibt, die von den Bearbeitern einzuhalten ist. Jeder Schritt innerhalb des Anliegenprozesses ist für den Bearbeiter optional, sodass er auf der Basis der Bedürfnisse des Kunden die optimale Vorgehensweise wählen kann. Wenn sich beispielsweise ein neuer Kunde mit einer Vielzahl von Bedürfnissen bei einer Organisation vorstellt, kann der Bearbeiter zunächst eine Triage durchführen, um die Grundbedürfnisse des Kunden zu ermitteln. Sobald diese feststehen, können Dienste und Programme identifiziert werden, die geeignet sind, diese Bedürfnisse zu befriedigen. Anschließend kann der Bearbeiter ein Screening durchführen, um zu ermitteln, für welche Programme der Kunde anspruchsberechtigt sein könnte. Auf dieser Grundlage kann der Bearbeiter schließlich einen Antrag für ein oder mehrere Programme stellen. Ein anderer Kunde möchte vielleicht ein ganz bestimmtes Programm bei der Organisation beantragen. In diesem Fall kann der Bearbeiter Triage und Screening überspringen und direkt mit dem Antrag für das gewünschte Programm beginnen.