Beantragen von Programmen anhand von Screening-Ergebnissen

Innerhalb der Screening-Ergebnisse kann der Bearbeiter eine Liste der intern und der extern verfügbaren Programme anzeigen. Die Liste enthält außerdem Informationen dazu, ob der Kunde potenziell anspruchsberechtigt für die angezeigten Programme ist oder ob die Anspruchsberechtigung nicht ermittelt werden kann.

In Abhängigkeit von den Screening-Ergebnissen kann der Bearbeiter entweder einen Antrag stellen oder eine Überweisung für eine Vielzahl von Regierungsprogrammen erstellen. Für die in der eigenen Behörde verfügbaren Programme kann der Bearbeiter direkt zur Antragstellung übergehen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie in Lebenszyklus des Antragsfalls eines Kunden: Von der Erstellung bis zum Abschluss. Für Programme, die von einer externen Behörde angeboten werden, kann der Bearbeiter im Namen des Kunden eine Überweisung erstellen. Cúram Intake bietet die Möglichkeit, Überweisungen an eine externe Behörde anhand der Screening-Ergebnisse unter Verwendung eines zweistufigen Assistentenprozesses zu erstellen. Weitere Informationen zum Überweisungsprozess enthält Überweisen von Kunden an externe Behörden und Serviceanbieter.