Empfehlen von Programmen für Kunden anhand der Screening-Ergebnisse

Auf der Grundlage der Antworten des Kunden werden dem Bearbeiter die Ergebnisse für die von ihm für das Screening ausgewählten Programme angezeigt. Anhand der Screening-Ergebnisse kann der Bearbeiter erkennen, ob der Kunde potenziell anspruchsberechtigt für die geprüften Programme ist. Ferner wird eine kurze Erläuterung zur jeweiligen Feststellung der Anspruchsberechtigung angezeigt. Es können auch Warnhinweise angezeigt werden, die auf wichtige Informationen hinweisen. Die Ergebnisse werden anhand eines Cúram-Anspruchsberechtigungsregelwerks (CER, Cúram Eligibility Rules) ermittelt, das ausgeführt wird, sobald der Bearbeiter die Screening-Antworten übermittelt hat.

Nach Abschluss des Screenings kann der Bearbeiter für den Kunden die in der Organisation verfügbaren Programme beantragen, Überweisungen für extern angebotene Programme erstellen oder gegebenenfalls Soforthilfemaßnahmen einleiten.