Ausarbeiten von Besuchsplänen

Besuchspläne dienen zur Angabe und Beschreibung der geplanten Interaktionen zwischen Kunden und Besuchern. Im Falle von Kinderfürsorge-Ergebnisplänen bei in Obhut genommenen Kindern sind Besuchspläne von großer Bedeutung für die Beziehung zwischen dem Kind, das außerhalb seines Elternhauses untergebracht ist, und dessen Familienmitgliedern (Eltern oder Verwandte) oder anderen Beteiligten. Besuchspläne können gerichtlich verfügt sein oder von der Behörde und der Familie gemeinsam beschlossen. Normalerweise werden in Besuchsplänen die Details der geplanten Interaktionen festgelegt: Zeitpunkt, Art, Ort, Häufigkeit und Dauer. Beim Erstellen eines Besuchsplans muss der Fallbearbeiter die entsprechenden Beteiligten identifizieren.

Es gibt bestimmte Konfigurationen, mit deren Hilfe Administratoren die untere und obere Altersgrenze der zu besuchenden Kunden festlegen können. Darüber lässt sich die Liste der zu besuchenden Kunden im Besuchsplan filtern. Beispielsweise könnte die obere Altersgrenze für zu besuchende Kunden bei Kinderfürsorge-Ergebnisplänen bei 21 und die untere Altersgrenze bei Erwachsenenschutz-Ergebnisplänen bei 21 liegen.