Ausführen einer Neubewertung

Die Neubewertung ermöglicht einer Behörde, einen Kunden bzw. eine Kundengruppe erneut zu bewerten, um die aktuellen Bedürfnisse zu ermitteln und die über einen Zeitraum erzielten Fortschritte zu überwachen. Beispiel: Die Behörde kann einen Kunden neu bewerten, um dessen Fortschritte auf dem Weg zur Selbständigkeit im Zusammenhang mit verschiedenen Faktoren zu bestimmen, die in der ersten Bewertung als Priorität gekennzeichnet wurden.

Bei der Neubewertung einer Gruppe von Kunden, d. h. wenn der gesamten Gruppe Fragen gestellt werden, können nur Kunden neu bewertet werden, die bereits der ursprünglichen Bewertungsgruppe angehörten. Wurden bei der ursprünglichen Bewertung beispielsweise drei Kunden bewertet, können auch nur diese drei Kunden neu bewertet werden. Wenn einzelne Kunden neu bewertet werden, können auch Kunden ausgewählt werden, die bei der ursprünglichen Bewertung nicht berücksichtigt wurden.

Der Fallbearbeiter kann bei der Neubewertung angeben, ob der Kunde bzw. die Kundengruppe hinsichtlich aller Faktoren, die bei der ursprünglichen Bewertung verwendet wurden, oder nur hinsichtlich eines Teils dieser Faktoren neu bewertet werden soll. Beispiel: Wenn die ursprüngliche Bewertung für die Faktoren Drogenmissbrauch, soziale Unterstützung und häusliche Gewalt ausgeführt wurde, kann der Fallbearbeiter den Kunden nur hinsichtlich Drogenmissbrauchs und häuslicher Gewalt neu bewerten, da der Kunde im Hinblick auf soziale Unterstützung bereits in der ursprünglichen Bewertung eine ausreichend hohe Wertung erzielt hatte.

Wenn für eine Bewertung Prioritätsfaktoren festgelegt wurden, können beim Ausführen einer Neubewertung andere Prioritätsfaktoren aus den Ergebnissen ausgewählt werden. Beispiel: Wenn den Ergebnissen der Neubewertung zu entnehmen ist, dass ein Kunde hinsichtlich eines Faktors, der in der ursprünglichen Bewertung als Priorität gekennzeichnet wurde, mittlerweile Selbständigkeit erlangt hat, kann der Fallbearbeiter sich bei der Neubewertung auf andere Prioritätsfaktoren konzentrieren, d. h. auf Faktoren, bei denen der Kunde in der Neubewertung eine niedrige Wertung erzielt hat.

Wurden die Bewertung so konfiguriert, dass bei einer Neubewertung Rollenwechsel zulässig sind, kann der Fallbearbeiter zu Beginn der Neubewertung die Rollen der Kunden in der Bewertung aktualisieren. Beispiel: Wenn bei der ersten Ausführung einer CSN-Bewertung Peter Schmidt die Rolle der primären Aufsichtsperson und Linda Schmidt die Rolle der sekundären Aufsichtsperson zugewiesen wurde, nach der Bewertung jedoch die Rolle der primären Aufsichtsperson auf Linda Schmidt übertragen wurde, kann der Fallbearbeiter zum Zwecke der Neubewertung den Kunden ändern, der die Rolle der primären Aufsichtsperson inne hat.