Erfüllen von Bedürfnissen durch Servicebereitstellungen

Services können Kunden direkt von der Behörde oder von einem anderen Anbieter bereitgestellt werden, der von der Behörde bezahlt und geprüft wird. Zusätzlich muss die Berechtigung des Kunden möglicherweise für einige Services festgestellt werden, und für einige Services kann ein eigener Zahlungsermittlungsprozess erforderlich sein.

Zur Integration der verschiedenen Servicetypen können Behörden mit Cúram Integrated Case Management Kunden Services mit der Produktbereitstellungsverarbeitung, der Cúram Provider Management™-Verarbeitung (CPM-Verarbeitung) oder einer Kombination aus beidem bereitstellen. Ein Beispiel für einen Service, der ausschließlich von der Produktbereitstellung bereitgestellt werden kann, ist ein Kilometergeldservice, mit dem einem Kunden Kilometergeld erstattet wird. Dieser Servicetyp wird von der Behörde bereitgestellt und kann für Zahlungen an einen Kunden oder einen anderen Beteiligten verwendet werden. Die Behörde kann mit der Produktbereitstellungsverarbeitung die Berechtigung des Kunden basierend auf den Kundendaten prüfen und für diesen Service Zahlungen an den Kunden oder einen anderen Beteiligten leisten.

Wird ein Service von einem anderen Serviceanbieter bereitgestellt, kann die Behörde für Zahlungen an den Anbieter die Servicebereitstellungsverarbeitung nutzen, die mit einer CPM-Verarbeitung verbunden ist. Dieser Servicetyp kann verwendet werden, wenn die Berechtigung für den Service nicht ermittelt werden muss. Beispielsweise kann eine Servicebereitstellung verwendet werden, um einen einmaligen Bedarf an Betreuung zuhause zu erfüllen. Die Behörde kann detaillierte Informationen zum Drittanbieter erfassen, der Betreuungsservices zuhause anbietet. Sie kann diesen Service einem Kunden bereitstellen und den Anbieter für die Ausführung des Service bezahlen.

Muss die Berechtigung für einen Service nicht ermittelt werden, der von einem Drittanbieter angeboten wird, können Behörden einige oder alle Aspekte der Produktbereitstellungsverarbeitung in Verbindung mit der CPM-Servicebereitstellungsverarbeitung verwenden. Basieren die Zahlungen für einen Physiotherapieservice beispielsweise auf einem benutzerdefinierten Satz, der sich im Laufe der Zeit oder aufgrund der Umstände ändern kann, kann die Behörde alle Aspekte der Produktbereitstellungsverarbeitung nutzen Die Behörde kann Details des Drittanbieters erfassen, die Produktbereitstellungsverarbeitung zur Prüfung der Berechtigung des Kunden ermitteln, den zu zahlenden Betrag basierend auf dem Kundensatz ermitteln und Zahlungen für den Service an den Kunden leisten.

Alternativ möchten Behörden möglicherweise lediglich den Aspekt der Berechtigungsermittlung der Produktbereitstellungsverarbeitung nutzen und den Anbieter über CPM zahlen. Eine Beispiel für einen Service, der auf diese Weise bereitgestellt werden kann, ist ein Beratungsservice, der basierend auf einem Pauschalvertrag bezahlt wird. Behörden können die Produktbereitstellungsverarbeitung nutzen, um die Berechtigung zu ermitteln, und Zahlungen an den Anbieter anschließend mit der CPM-Neubewertung und -Finanzverarbeitung leisten.

Eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens zur Bereitstellung von Services für Kunden enthält Erstellen eines Service für einen Kunden. Detaillierte Informationen zum Konfigurieren von Servicebereitstellungstypen enthält Abschnitt 3.8 im Handbuch zu Cúram Provider Management. Beachten Sie, dass die Verfahren zur Servicebereitstellung und in Kombination mit dem Cúram Provider Management-Modul (CPM-Modul) funktionieren, denn die Services werden über das CPM-Modul registriert. Das CPM-Modul muss also installiert sein, damit Behörden überhaupt Services für den Kunden bereitstellen und Überweisungen ausführen können.